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   BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B   

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BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B (https://dejure.org/2010,42651)
BSG, Entscheidung vom 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B (https://dejure.org/2010,42651)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - B 13 R 123/10 B (https://dejure.org/2010,42651)
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  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    14 Die - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit der Berufungsentscheidung kann aber nicht zum Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde gemacht werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    10 Der Kläger bezeichnet keine Rechtsfrage als grundsätzlich bedeutsam, die bei Zulassung der Revision notwendigerweise vom Revisionsgericht zu entscheiden wäre (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31 mwN).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    Von der Vorlage der Erklärung kann nur dann abgesehen werden, wenn der Antragsteller auf eine bereits im vorausgegangenen Rechtszug abgegebene Erklärung Bezug nimmt und zugleich glaubhaft dartut, dass in seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gegenüber den früheren Angaben eine Veränderung nicht eingetreten ist (vgl BSG Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B - juris RdNr 7; vgl auch BGH Beschluss vom 16.3.1983 - IVb ZB 73/82 - NJW 1983, 2145).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    17 Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B

    Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    Von der Vorlage der Erklärung kann nur dann abgesehen werden, wenn der Antragsteller auf eine bereits im vorausgegangenen Rechtszug abgegebene Erklärung Bezug nimmt und zugleich glaubhaft dartut, dass in seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gegenüber den früheren Angaben eine Veränderung nicht eingetreten ist (vgl BSG Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B - juris RdNr 7; vgl auch BGH Beschluss vom 16.3.1983 - IVb ZB 73/82 - NJW 1983, 2145).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    9 Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 22.07.2010 - B 13 R 123/10 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52).
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